Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Leistungen der Abflusskummer Servicegesellschaft Müller mbH
Die Abflusskummer Servicegesellschaft Müller mbH übernimmt die Durchführung der Leistungen, die zur Beseitigung der Abflussstörung durch Verstopfung erforderlich sind. Da wegen der zahlreich in Betracht kommenden Ursachen nicht vorhergesehen werden kann, welche Maßnahmen erforderlich sind, um den Erfolg herbeizuführen und ob die beauftragten Leistungen ausreichen, wird der Abflusskummer Servicegesellschaft Müller mbH ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB eingeräumt, die Leistungen nach billigem Ermessen zu bestimmen.
Hierbei kommt die Verwendung folgender Hilfsgeräte in Betracht:
Flächensauger, Saugpumpe, Kondenstrockner, Elektro-Rohrreinigungsmaschine, Hochdruck-Spülgeräte, TV – Kamera, Ortungssonde, Foto, Videoaufzeichnung, TV – Bericht, Sonstige Materialien/Kleinstteile Die Verwendung der Materialien wird durch die Mitarbeiter der Abflusskummer Servicegesellschaft Müller mbH im Einsatzzettel vermerkt.
Ebenso wird vermerkt, ob die Verstopfung beseitigt ist.
Soweit die Verstopfung nicht mittels der oben genannten Hilfsmittel zu beseitigen ist oder ggf. Eine Rohrleitung beschädigt ist, so dass ein Austausch erforderlich ist, der ohne Zerstörung von Wänden, Decken oder Fußböden usw. nicht möglich ist, weist die Abflusskummer Servicegesellschaft Müller
mbH den Auftraggeber darauf hin und erstellt ein Angebot über die erforderlichen Folgearbeiten, die zwecks Erreichung des Erfolgs erforderlich sind, oder weist darauf hin wenn diese nicht ausgeführt werden können. Wird das Angebot nicht beauftragt, sind die bisherigen Arbeiten als Dienstleistungsarbeiten zu vergüten.
2. Abnahme
Ist der Auftraggeber nicht während der Ausführung der Arbeiten anwesend, und erlangt er auch keinen Termin zur Abnahme, erklärt er sich konkludiert damit einverstanden, dass die Abnahme durch eine ordnungsgemäße Fertigstellung der Leistungen ersetzt wird. Der Werklohn wird fällig, wenn die Arbeiten vertragsmäßig hergestellt sind, selbst dann, wenn unwesentliche Mängel vorhanden sind.
3. Preise
Es gelten die aus der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise gemäß der Preisliste der Abflusskummer Servicenummer Müller mbH. Die Preisliste ist im Büro der Abflusskummer Servicegesellschaft Müller mbH einsehbar und wird auf Anfrage zugesandt.
Verzögert sich die Ausführung des Auftrages um mehr als vier Monate, ist die Abflusskummer Servicegesellschaft Müller mbH berechtigt, das Entgelt an die zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden Preise gemäß Preisliste für die erbrachten Leistungen zu berechnen.
4. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsbeträge sind sofort und ohne Abzug fällig. Der Schuldner kommt durch eine Mahnung in Verzug.
Hinweis:
Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt nach §286 Abs. 3 BGB auch ohne eine Mahnung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellungen leistet.
5. Schäden und Gewährleistung
5.1 Wir können nicht auf Gewährleistung in Anspruch genommen werden, wenn die Reinigung nicht gelingt, weil nach Stand der Technik die Rohrführung zu ungünstig ist (Winkel, fehlerhafte Verbindungen und Anschlüsse, Blindleitungen, Schächte, mangelnde Befestigung), oder Ablagerungen, Bauschutt, Beton, Wurzeln, die Rohre verstopfen, oder die Rohre aus Materialien bestehen, die mechanische oder chemische Belastungen, oder der Druckbelastung und somit dem Anspruch der Reinigung nicht standhalten.
5.2 Soweit wir Gewähr zu leisten haben, sind wir berechtigt Nachbesserungen vorzunehmen. Hierzu ist uns ausreichend Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Im Falle einer nicht erfolgreichen Nachbesserung, ist uns mindestens ein zweiter Versuch zu gewähren. Uns ist weiter Gelegenheit zu geben, evtl. von uns verursachte Schäden selbst zu beheben bzw. beheben zu lassen.
5.3 Schadensersatzansprüche jeglicher Art, insbesondere auch Schadensersatzansprüche aus schuldhaft verletzter Nachbesserungsverpflichtung und Ersatzansprüche für Folgeschäden und mittelbare Schäden sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
5.4 Bei offensichtlichen Mängeln oder Schäden besteht eine Gewährleistungspflicht nur dann, wenn sie binnen 14 Tagen nach Abschluss der Arbeiten schriftlich gerügt werden.
5.5 Wir übernehmen keine Haftung für Schäden am Rohrsystem und sanitären Anlagen, die nicht eingesehen werden können, insbesondere nicht dafür, dass bei Arbeiten an Blei-, Kunststoff-, Eternit- und korrodierten-Rohren an sanitären Anlagen und Rohrsystemen, sowie an Geräten, Boilern und dergleichen durch mechanische oder chemische Beanspruchung im Rahmen der Rohrreinigungsarbeiten Schäden entstehen. Dasselbe gilt Sanitäranlagen und Kanälen jeglicher Art, die gegen Wasser und mechanische Bearbeitung reibungsunfreundlich sind.
5.6 Wir haften auch aus allen Rechtsgründen, etwa aus übernommener Beratung, aus Auskünften, Verschulden bei Vertragsabschluss oder unerlaubter Handlung nur dann, wenn uns Vorsatz oder grobe Nachlässigkeit zur Last fällt.
6. Hinweispflichten des Auftraggebers
Sollten dem Auftraggeber Störungsursachen oder besondere Gefahrenpunkte bekannt sein, so ist er dazu verpflichtet, der Abflusskummer Servicegesellschaft Müller mbH dies unverzüglich mitzuteilen.
Ebenso ist er verpflichtet, der Abflusskummer Servicegesellschaft Müller mbH – soweit er Kenntnis davon hat, mitzuteilen, wie die Leitungen verlegt sind und um welche Materialien es sich handelt sowie ob Leitungen defekt, rissig, brüchig oder nicht vorschriftsmäßig installiert sind.
7. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Regelungen im Übrigen unberührt.
8. Gerichtsstandsvereinbarung bei Kaufleuten
Ist der Auftraggeber Kaufmann, wird als Gerichtsstand Idstein vereinbart.
9. Widerrufsrecht für Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen (z. B. telefonische Beauftragung)
Dieses Widerrufsrecht gilt ausschließlich für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB steht kein Widerrufsrecht zu.
9.1 Widerrufsrecht
Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher die Abflusskummer Servicegesellschaft Müller mbH mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
9.2 Folgen des Widerrufs
Wenn der Verbraucher diesen Vertrag widerruft, hat die Abflusskummer Servicegesellschaft Müller mbH alle Zahlungen, die von ihm erhalten wurden, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
9.3 Vorzeitiger Beginn der Arbeiten und Wertersatzpflicht
Der Verbraucher kann ausdrücklich verlangen, dass die Abflusskummer Servicegesellschaft Müller mbH vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Leistungen beginnt. Verlangt der Verbraucher einen solchen vorzeitigen Beginn, so ist er verpflichtet, im Falle eines Widerrufs einen angemessenen Wertersatz für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen zu leisten. Der Wertersatz entspricht dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Leistungen.
9.4 Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht des Verbrauchers erlischt bei einem Vertrag über Dienstleistungen vorzeitig, wenn die Abflusskummer Servicegesellschaft Müller mbH die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Leistung erst begonnen hat, nachdem
- der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird und
- der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.
9.5 Besondere Regelung bei telefonischer Beauftragung
Bei einer telefonischen Beauftragung erklärt sich der Verbraucher auf ausdrückliche Nachfrage damit einverstanden, dass die Abflusskummer Servicegesellschaft Müller mbH vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Ausführung der Leistungen beginnt. Diese Zustimmung wird durch die Abflusskummer Servicegesellschaft Müller mbH dokumentiert und zusätzlich auf dem jeweiligen Auftragsformular oder Einsatzzettel bestätigt.
10. Gleitpreisregelung / Preisanpassung bei Material- und Lieferkosten
10.1 Grundlage der Preisberechnung
Die im Angebot oder Auftrag genannten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Einkaufspreisen für Materialien, Bauteile und Fremdleistungen. Als Materialien im Sinne dieser Regelung gelten insbesondere technische Komponenten, Pumpen, Steuerungen, Rohr- und Sanierungsmaterialien, Harzsysteme sowie sonstige herstellerbezogene Bauteile.
10.2 Preisanpassung bei Verträgen mit Unternehmern (B2B)
Diese Regelung gilt gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Ändern sich nach Angebotsabgabe oder nach Auftragserteilung die Einkaufspreise für Materialien, Bauteile oder Fremdleistungen aufgrund von Preisänderungen seitens Lieferanten oder Nachunternehmern, ist die Abflusskummer Servicegesellschaft Müller mbH berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend anzupassen. Eine Preisanpassung ist zulässig bis spätestens 10 Kalendertage nach Auftragserteilung, sofern die Preisänderung auf nachweisbare Preisänderungen von Lieferanten oder Nachunternehmern zurückzuführen ist. Die Preisanpassung erfolgt ausschließlich in dem Umfang, in dem sich die tatsächlichen Einkaufskosten für die jeweilige Leistung erhöhen oder vermindern. Auf Verlangen des Auftraggebers werden Preisänderungen durch geeignete Unterlagen (z. B. Lieferantenmitteilungen, Preislisten oder Rechnungen) nachvollziehbar dargelegt.
Sinken Einkaufspreise innerhalb dieses Zeitraums, werden diese Kostensenkungen in entsprechendem Umfang berücksichtigt.
10.3 Preisanpassung bei Verträgen mit Verbrauchern (B2C)
Diese Regelung gilt ausschließlich gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
- Anwendungsbereich
Eine Preisanpassung ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und der Ausführung der Leistung mehr als vier Monate liegen und sich nach Vertragsschluss die für die Leistung maßgeblichen Kosten für Materialien, Bauteile, Energie, Transport oder Fremdleistungen nachweislich ändern.
- Berechnungsgrundlage
Eine Preisanpassung erfolgt ausschließlich entsprechend der nachgewiesenen tatsächlichen Kostenänderung der für die konkrete Leistung erforderlichen Kostenbestandteile. Sonstige Kosten, allgemeine Gewinnmargen oder nicht leistungsbezogene Aufwendungen werden nicht einbezogen.
- Ausgewogenheit
Sowohl Kostensteigerungen als auch Kostensenkungen werden in gleicher Weise berücksichtigt und an den Auftraggeber weitergegeben.
- Transparenz und Nachweis
Preisänderungen werden dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mitgeteilt. Auf Verlangen werden die zugrunde liegenden Kostenänderungen durch geeignete Unterlagen nachvollziehbar belegt.
- Begrenzung der Anpassung
Die Preisanpassung ist der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, der sich aus der tatsächlichen Kostenänderung für die betroffene Leistung ergibt. Eine Anpassung erfolgt nicht rückwirkend, sondern nur für noch nicht erbrachte oder noch nicht abgerechnete Leistungen.
- Sonderkündigungsrecht bei wesentlicher Preiserhöhung
Übersteigt die aufgrund dieser Regelung berechnete Preiserhöhung den ursprünglich vereinbarten Gesamtpreis um mehr als 10%, ist der Verbraucher berechtigt, den Vertrag innerhalb einer angemessenen Frist ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, soweit gesetzlich zulässig.