Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Leistungen der Abflusskummer Servicegesellschaft Müller mbH

Die Abflusskummer Servicegesellschaft Müller mbH übernimmt die Durchführung der Leistungen, die zur Beseitigung der Abflussstörung durch Verstopfung erforderlich sind. Da wegen der zahlreich in Betracht kommenden Ursachen nicht vorhergesehen werden kann, welche Maßnahme erforderlich sind, um den Erfolg herbeizuführen und ob die beauftragten Leistungen ausreichen, wird der Abflusskummer Servicegesellschaft Müller mbH ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB eingeräumt, die Leistungen nach billigem Ermessen zu bestimmen.

Hierbei kommt die Verwendung folgender Hilfsgeräte in Betracht:

  • Flächensauger
  • Saugpumpe
  • Kondenstrockner
  • Elektro
  • Rohrreinigungsmaschine A oder B
  • Hochdruck-Spülgeräte
  • TV – Kamera
  • Ortungssonde
  • Foto
  • Videoaufzeichnung
  • TV – Bericht
  • sonstige Materialien / Kleinstteile

Die Verwendung der Materialien wird durch die Mitarbeiter der
Abflusskummer Servicegesellschaft Müller mbH im Einsatzzettel vermerkt.

Ebenso wird vermerkt, ob die Verstopfung beseitigt ist.

Soweit die Verstopfung nicht mittels der oben genannten Hilfsmittel zu beseitigen ist oder ggf. eine Rohrleitung beschädigt ist, so dass ein Austausch erforderlich ist, der ohne Zerstörung von Wänden, Decken oder Fußböden usw. nicht möglich ist, weist die Abflusskummer Servicegesellschaft Müller mbH den Auftraggeber darauf hin und erstellt ein Angebot über die erforderlichen Folgearbeiten, die zwecks Erreichung des Erfolgs erforderlich sind. Wird das Angebot nicht beauftragt, sind die bisherigen Arbeiten als Dienstleistungsarbeiten zu vergüten.

2. Abnahme

Ist der Auftraggeber nicht während der Ausführung der Arbeiten anwesend und verlangt er auch keinen Termin zur Abnahme, erklärt er sich konkludent damit einverstanden, dass die Abnahme durch eine ordnungsgemäße Fertigstellung der Leistungen ersetzt wird.

Der Werklohn wird fällig, wenn die Arbeiten vertragsmäßig hergestellt sind, selbst dann, wenn unwesentliche Mängel vorhanden sind.

3. Preise

Es gelten die aus der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise gemäß der Preisliste der Abflusskummer Servicegesellschaft Müller mbH.

Die Preisliste ist im Büro der Abflusskummer Servicegesellschaft Müller mbH einsehbar und kann auf Anfrage zugesandt werden.

Verzögert sich die Ausführung des Auftrages um mehr als vier Monate, ist die Abflusskummer Servicegesellschaft Müller mbH berechtigt, das Entgelt an die zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden Preise gemäß Preisliste für die erbrachten Leistungen zu berechnen.

4. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsbeträge sind sofort und ohne Abzug fällig.

Der Schuldner kommt durch eine Mahnung in Verzug.

Hinweis:
Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt nach § 286 Abs. 3 BGB auch ohne eine Mahnung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet.

5. Schäden und Gewährleistung

5.1 Wir können nicht auf Gewährleistung in Anspruch genommen werden, wenn die Reinigung nicht gelingt, weil nach Stand der Technik die Rohrführung zu ungünstig ist (Winkel, fehlerhafte Verbindungen und Anschlüsse, Blindleitungen, Schächte, mangelnde Befestigung), oder Ablagerungen, Bauschutt, Beton, Wurzeln, die Rohre verstopfen, oder die Rohre aus Materialien bestehen, die mechanische oder chemische Belastungen, oder der Druckbelastung und somit dem Anspruch der Reinigung nicht standhalten.

5.2 Soweit wir Gewähr zu leisten haben, sind wir berechtigt Nachbesserungen vorzunehmen. Hierzu ist uns ausreichend Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Im Falle einer nicht erfolgreichen Nachbesserung, ist uns mindestens ein zweiter Versuch zu gewähren. Uns ist weiter Gelegenheit zu geben, evtl. von uns verursachte Schäden selbst zu beheben bzw. beheben zu lassen.

5.3 Schadensersatzansprüche jeglicher Art, insbesondere auch Schadensersatzansprüche aus schuldhaft verletzter Nachbesserungsverpflichtung und Ersatzansprüche für Folgeschäden und mittelbare Schäden sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

5.4 Bei offensichtlichen Mängeln oder Schäden besteht eine Gewährleistungspflicht nur dann, wenn sie binnen 14 Tagen nach Abschluss der Arbeiten schriftlich gerügt werden.

5.5 Wir übernehmen keine Haftung für Schäden am Rohrsystem und sanitären Anlagen, die nicht eingesehen werden können, insbesondere nicht dafür, dass bei Arbeiten an Blei,- Kunststoff,- Eternit,- und korrodierten-Rohren an sanitären Anlagen und Rohrsystemen, sowie an Geräten, Boilern und dergleichen durch mechanische oder chemische Beanspruchung im Rahmen der Rohrreinigungsarbeiten Schäden entstehen. Dasselbe gilt Sanitäranlagen und Kanälen jeglicher Art, die gegen Wasser und mechanische Bearbeitung reinigungsunfreundlich sind.

 

5.6 Wir haften auch aus allen Rechtsgründen, etwa aus übernommener Beratung, aus Auskünften, Verschulden bei Vertragsabschluss oder unerlaubter Handlung nur dann, wenn uns Vorsatz oder grobe Nachlässigkeit zur Last fällt.

6. Hinweispflichten des Auftraggebers

Sollten dem Auftraggeber Störungsursachen oder besondere Gefahrenpunkte bekannt sein, so ist er dazu verpflichtet, der Abflusskummer Servicegesellschaft Müller mbH dies unverzüglich mitzuteilen.

Ebenso ist er verpflichtet, der Abflusskummer Servicegesellschaft Müller mbH – soweit er Kenntnis davon hat, mitzuteilen, wie die Leitungen verlegt sind und um welche Materialien es sich handelt sowie ob Leitungen defekt, rissig, brüchig oder nicht vorschriftsmäßig installiert sind.

7. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Regelungen im Übrigen unberührt.

8. Gerichtsstandsvereinbarung bei Kaufleuten

Ist der Auftragnehmer Kaufmann, wird als Gerichtsstand Idstein / Wiesbaden vereinbart.